Informationsportal · Ein Portal des Institut für mehr Barrierefreiheit e.V.

§14 BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für das Webangebot des Anbieters als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für das Webangebot des Instituts für mehr Barrierefreiheit e.V. Es wird als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne von §1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG erbracht und unterliegt damit den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG i.V.m. der BFSGV.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Angebot ist überwiegend mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV vereinbar. Maßstab sind die in der BFSGV in Bezug genommene europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 sowie die dort referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.6.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung anhand der WCAG 2.1 AA, einer automatisierten Prüfung mit axe-core und Lighthouse sowie manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader (NVDA, VoiceOver).

Feedback und Kontaktangaben

Nach §14 Absatz 2 BFSG haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, Mängel bei der Barrierefreiheit dieses Angebots gegenüber dem Anbieter zu melden und Auskunft zu verlangen. Bitte wenden Sie sich an:

Institut für mehr Barrierefreiheit e.V.
Gehrnstraße 7, 76275 Ettlingen
E-Mail: info@ifmbf.de

Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren innerhalb von vier Wochen zu beantworten und – soweit möglich – zu beheben.

Durchsetzungsverfahren / Marktüberwachung

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Rückmeldung, können Sie sich nach §19 BFSG an die zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes wenden. Für Anbieter mit Sitz in Baden-Württemberg ist nach §16 BFSG i.V.m. der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung folgende Stelle zuständig:

Regierungspräsidium Tübingen – Marktüberwachungsbehörde des Landes Baden-Württemberg nach dem BFSG
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
E-Mail: marktueberwachung-bfsg@rpt.bwl.de
Web: rp.baden-wuerttemberg.de (öffnet in neuem Fenster)

Die Marktüberwachungsbehörde prüft, ob die Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden, und kann gegenüber dem Anbieter geeignete Maßnahmen anordnen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei.