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Prüfverfahren

Der BITV-Test – Ablauf, Prüfschritte und Bewertung

Der BITV-Test ist das in Deutschland etablierte Verfahren zur strukturierten Bewertung digitaler Barrierefreiheit. Er übersetzt die abstrakten Anforderungen der BITV 2.0 in 98 konkrete Prüfschritte mit einer Vier-Stufen-Bewertung.

Was prüft der BITV-Test?

Der BITV-Test prüft, ob ein Webangebot die Anforderungen der Anlage 1 der BITV 2.0 erfüllt – also faktisch die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, ergänzt um einige spezifisch deutsche Anforderungen wie Leichte Sprache und Gebärdensprache (§4 BITV).

Das Verfahren wurde ursprünglich vom Projekt BIK für alle entwickelt und wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es gilt als de facto Maßstab für Konformitätsprüfungen im öffentlichen Sektor in Deutschland.

Ablauf eines BITV-Tests

  1. Auswahl der Prüfseiten – typischerweise 5 repräsentative Seiten: Startseite, eine Inhaltsseite, ein Formular, eine Such- oder Ergebnisseite und eine Funktionsseite (z. B. Login).
  2. Abarbeitung der 98 Prüfschritte pro Seite – jeweils mit Bewertung und Notizen zur Begründung.
  3. Aggregation der Punkte – pro Prüfschritt wird die Bewertung umgerechnet (siehe unten) und mit einer Gewichtung versehen.
  4. Gesamtpunktzahl – Werte über 90 von 100 gelten als „gut zugänglich", über 95 als „sehr gut zugänglich".
  5. Prüfbericht – schriftliche Dokumentation mit konkreten Mängeln und Empfehlungen.

Die Bewertungsskala

BewertungPunkteBedeutung
voll erfüllt5Anforderung vollständig umgesetzt, keine Mängel.
eher erfüllt3,5Überwiegend umgesetzt, nicht-kritische Mängel vorhanden.
eher nicht erfüllt1,5Wesentliche Mängel, Nutzbarkeit eingeschränkt.
nicht erfüllt0Anforderung nicht umgesetzt, blockierende Barriere.
nicht anwendbarPrüfschritt für die getestete Seite nicht relevant.

Selbsttest, intern oder extern?

Selbsttest – mit unserer BITV-Checkliste oder dem Schnell-Selbstcheck verschaffen Sie sich kostenlos eine erste Übersicht. Kein offizielles Zertifikat, aber wertvoll für eigene Verbesserungen.

Interner Test – ausgebildete Mitarbeitende prüfen anhand des offiziellen Prüfverfahrens. Sinnvoll für laufende Qualitätssicherung, ersetzt aber keine externe Bestätigung für die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Externer Test – durch zertifizierte Prüfstellen oder Agenturen mit BITV-Test-Erfahrung. Empfohlen vor Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit und bei größeren Relaunches. Geeignete Agenturen finden Sie in unserem Verzeichnis.

Punktzahl-Schwellen

  • ≥ 95 Punkte – „sehr gut zugänglich". Konformitätsstatus „vollständig konform" möglich.
  • 90–94,9 Punkte – „gut zugänglich". Üblicherweise „weitgehend konform" mit Auflistung verbleibender Mängel.
  • < 90 Punkte – nicht konform. In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist „nicht konform" oder „teilweise konform" anzugeben.