Rechtsentwicklung
Von der UN-Konvention zum BFSG
Die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ist nicht über Nacht entstanden. Sie ist das Ergebnis einer über zwei Jahrzehnte aufgebauten Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene.
2002
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG tritt am 1. Mai 2002 in Kraft und führt erstmals einen Anspruch auf barrierefreie Verwaltung ein – einschließlich der Vorgängerverordnung BITV 1.0.
2009
UN-Behindertenrechtskonvention
Deutschland ratifiziert die UN-BRK. Artikel 9 verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik.
2011
BITV 2.0
Neufassung der Verordnung. Erstmals werden WCAG-2.0-Erfolgskriterien direkt referenziert und Leichte Sprache als deutsche Besonderheit eingeführt.
2016
EU-Richtlinie 2016/2102
Die EU verabschiedet einheitliche Mindestanforderungen für öffentliche Webseiten und Apps. Sie verweist auf die EN 301 549 und schreibt die jährliche Erklärung zur Barrierefreiheit vor.
2018
Novellierung des BGG
Mit §§ 12a–12d BGG wird die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt. Die Überwachungsstelle BFIT-Bund wird eingerichtet.
2019
BITV 2.0 (aktuelle Fassung)
Umfassende Überarbeitung am 25. Mai 2019: explizite Bindung an EN 301 549, neue Regeln für mobile Apps, präzisierte Erklärung zur Barrierefreiheit.
2019
European Accessibility Act
Die EU-Richtlinie 2019/882 erweitert die Pflichten erstmals auf privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher.
2021
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Deutschland verabschiedet das BFSG am 16. Juli 2021 und setzt damit den European Accessibility Act um.
28.06.2025
BFSG tritt in Kraft
Pflichten gelten erstmals für Banken, Online-Shops, E-Books, Selbstbedienungsterminals und viele weitere private Wirtschaftsakteure.