FAQ & Glossar
Wissensdatenbank zur BITV
Häufige Fragen, präzise Antworten und ein umfassendes Glossar der wichtigsten Begriffe rund um digitale Barrierefreiheit in Deutschland.
Häufige Fragen
Was bedeutet BITV?
BITV steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie konkretisiert die Pflicht öffentlicher Stellen des Bundes zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote und stützt sich auf §12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Was ist der Unterschied zwischen BITV und BFSG?
Die BITV verpflichtet öffentliche Stellen. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, gültig ab 28. Juni 2025) erweitert die Pflichten auf weite Teile der privaten Wirtschaft – etwa Online-Shops, Banking und E-Books.
Welche WCAG-Version ist verbindlich?
Verbindlich ist die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA – inkorporiert über die europäische Norm EN 301 549, auf die die BITV 2.0 in Anlage 1 verweist.
Muss meine Webseite Inhalte in Leichter Sprache enthalten?
Öffentliche Stellen ja, gemäß §4 BITV. Für privatwirtschaftliche Angebote nach BFSG ist Leichte Sprache nicht zwingend, wird aber zur Erfüllung der Verständlichkeitsanforderungen empfohlen.
Was kostet eine BITV-Prüfung?
Ein vollständiger BIK BITV-Test kostet je nach Umfang zwischen 4.000 € und 15.000 €. Schnellere Selbst- oder Vorprüfungen mit Tools wie axe-core oder Pa11y sind kostenlos, ersetzen aber keine formale Prüfung.
Ab wann gilt das BFSG genau?
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025. Für Selbstbedienungsterminals bestehen Übergangsfristen bis 2030 bzw. bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer (max. 20 Jahre).
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Bußgelder können bis zu 100.000 € betragen. Zusätzlich können die Marktüberwachungsbehörden der Länder das Inverkehrbringen untersagen, Rückrufe anordnen oder Tätigkeitsverbote aussprechen.
Sind PDF-Dokumente von der BITV erfasst?
Ja. Veröffentlichte PDFs öffentlicher Stellen müssen nach PDF/UA (ISO 14289) tagfähig sein und die WCAG-Erfolgskriterien erfüllen.
Brauche ich für jede Seite eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Sie brauchen eine Erklärung pro Webauftritt (Domain) bzw. pro mobiler App. Sie muss leicht auffindbar verlinkt und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden.
Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen, wenn ich keine Webseite habe?
Das BFSG erfasst Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Auch ohne Webseite können Sie betroffen sein, etwa wenn Sie BFSG-relevante Produkte (z. B. Hardware, E-Books, Selbstbedienungsterminals) vertreiben.
Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe alphabetisch sortiert.
- WCAG
- Web Content Accessibility Guidelines – internationale Richtlinien des W3C zur barrierefreien Web-Gestaltung. Aktuell verbindlich in Version 2.1 AA.
- EN 301 549
- Europäische Norm, die WCAG plus zusätzliche Anforderungen für Hardware, Software, Apps und Dokumente bündelt.
- POUR
- Akronym der vier WCAG-Prinzipien: Perceivable, Operable, Understandable, Robust.
- ARIA
- Accessible Rich Internet Applications – W3C-Spezifikation, die semantische Information zu interaktiven Widgets an assistive Technologien vermittelt.
- BIK
- Barrierefrei Informieren und Kommunizieren – etabliertes deutsches Prüfverfahren mit 98 Prüfschritten.
- BFIT-Bund
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Prüft und berichtet alle drei Jahre an die EU-Kommission.
- DGS
- Deutsche Gebärdensprache – eigenständige visuelle Sprache mit eigener Grammatik.
- PDF/UA
- ISO-Norm 14289 für Universal Accessibility in PDF-Dokumenten.
- Screenreader
- Software, die Bildschirminhalte sprachlich oder in Braille ausgibt. Verbreitete Produkte: NVDA, JAWS, VoiceOver.
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Verpflichtende Veröffentlichung jeder öffentlichen Stelle über den Stand der Konformität, nicht barrierefreie Inhalte und Feedback-Kanal.
- Schlichtungsstelle BGG
- Bundesweite Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem BGG; kostenfreies Verfahren, in der Regel ca. 3 Monate Bearbeitungszeit.
- Kleinstunternehmen
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz – für Dienstleistungen vom BFSG befreit.