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Institut für mehr Barrierefreiheit e.V.
Gehrnstraße 7, 76275 Ettlingen, Deutschland
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Inhaltliche Rückmeldungen, Korrekturhinweise, Presseanfragen.
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Für formelle Beschwerden und Schlichtungsverfahren wenden Sie sich an die staatlich eingerichteten Stellen:
Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt sehen, können Sie ein kostenfreies Schlichtungsverfahren beantragen. Bearbeitungsdauer in der Regel drei Monate.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik prüft Webseiten und Apps des Bundes stichprobenartig und veröffentlicht alle drei Jahre einen Bericht.
Für Beschwerden nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gegenüber privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig (§16, §19 BFSG).
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
E-Mail: marktueberwachung-bfsg@rpt.bwl.de