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Anlage 1 BITV 2.0 · EN 301 549 · WCAG 2.1 AA

Technische Anforderungen der BITV 2.0

Die BITV 2.0 verweist auf die europäische Norm EN 301 549, welche die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA verbindlich macht. Wer diese 50 Erfolgskriterien plus die zusätzlichen Anforderungen für Hardware, Software, Dokumente und mobile Apps erfüllt, erfüllt die BITV.

Die zentrale technische Anforderungsnorm ist die EN 301 549 „Accessibility requirements for ICT products and services", herausgegeben von ETSI, CEN und CENELEC. Sie bündelt die WCAG 2.1 mit zusätzlichen Anforderungen für Hardware, Software, mobile Apps und Dokumente und ist über Anlage 1 der BITV 2.0 in deutsches Recht inkorporiert. Damit entsteht ein einheitlicher, EU-weit harmonisierter Standard – wer für eine deutsche Behörde entwickelt, kann denselben Maßstab in Frankreich, Spanien oder Polen wiederverwenden.

Die Anforderungen lassen sich in vier Bereiche gliedern:

  1. Web-Inhalte – über die WCAG 2.1 AA (Kapitel 9 der EN 301 549),
  2. Nicht-Web-Software und mobile Apps – Kapitel 11,
  3. Nicht-Web-Dokumente – Kapitel 10 (PDF/UA nach ISO 14289),
  4. Hardware (SB-Terminals, Endgeräte) – Kapitel 5.

Die vier Prinzipien (POUR)

Perceivable, Operable, Understandable, Robust – jedes der 50 Erfolgskriterien ordnet sich einem dieser vier Prinzipien zu.

Wahrnehmbar

Informationen und Bedienelemente müssen für alle Sinne zugänglich sein.

  • Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (alt-Attribute, ARIA-Labels, Bildbeschreibungen)
  • Untertitel, Transkripte und Audiodeskription für Video- und Audio-Inhalte
  • Anpassbare Darstellung – Skalierung bis 200 % ohne Funktionsverlust, Reflow auf 320 CSS-Pixel
  • Kontrast Text/Hintergrund mindestens 4,5:1 (große Schrift 3:1), grafische Bedienelemente 3:1
  • Keine reine Farbinformation – Bedeutung zusätzlich über Form, Text oder Muster vermitteln
  • Inhalte ohne Verlust von Information oder Funktionalität bei Hochformat und Querformat nutzbar

Bedienbar

Alle Funktionen müssen vollständig per Tastatur und mit assistiven Eingabegeräten nutzbar sein.

  • Komplette Tastaturbedienbarkeit, keine Fokusfallen, logische Tab-Reihenfolge
  • Deutlich sichtbarer Tastaturfokus mit ausreichendem Kontrast (mind. 3:1)
  • Genügend Zeit für Eingaben, Pausierbarkeit oder Verlängerbarkeit von Zeitlimits
  • Verzicht auf Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen können (3-Blitze-Regel)
  • Aussagekräftige Seitentitel, semantische Überschriftenhierarchie, Sprunglinks
  • Touch-Ziele mindestens 24×24 CSS-Pixel (WCAG 2.2 zukünftig 44×44)
  • Eindeutige, vorhersehbare Linktexte – keine generischen „hier klicken"-Links

Verständlich

Sprache, Layout und Bedienung müssen vorhersehbar und nachvollziehbar sein.

  • Hauptsprache der Seite per lang-Attribut deklariert, Sprachwechsel im Text ausgezeichnet
  • Vorhersehbare Navigation, konsistente Bezeichnungen und Position wiederkehrender Elemente
  • Eingabefehler werden erkannt, beschrieben und Korrekturen vorgeschlagen
  • Beschriftungen oder Anleitungen für alle Formulareingaben (label, fieldset, aria-describedby)
  • Bei rechtlich oder finanziell bindenden Transaktionen: Eingaben sind rückgängig zu machen, überprüfbar oder bestätigbar
  • Klare Sprache, kurze Sätze, Fachbegriffe werden erklärt

Robust

Inhalte müssen mit assistiven Technologien (Screenreader, Sprachsteuerung) zuverlässig funktionieren.

  • Valides, korrekt verschachteltes HTML – Start-Tags, End-Tags, IDs eindeutig
  • Name, Rolle, Wert aller Bedienelemente programmatisch verfügbar (semantisches HTML vor ARIA)
  • Statusmeldungen ohne Fokuswechsel an Screenreader (aria-live, role=status, role=alert)
  • Korrekte ARIA-Verwendung gemäß WAI-ARIA Authoring Practices – ARIA nur, wenn HTML nicht ausreicht
  • Zukunftssicher gegenüber neuen Browsern, Screenreadern und Eingabegeräten

Zusätzliche Anforderungen jenseits der WCAG

Die BITV 2.0 verlangt über die WCAG hinaus:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf jeder Domain mit Konformitätsaussage, Feedback-Mechanismus und Verweis auf die Durchsetzungsstelle (§7 BITV),
  • Leichte Sprache für die zentralen Inhalte der Startseite (§4 BITV) – siehe Leichte Sprache & DGS,
  • Deutsche Gebärdensprache als Video für dieselben Inhalte (§4 BITV),
  • Feedback-Mechanismus für barrierebezogene Rückmeldungen (§7 BITV),
  • Barrierefreie Dokumente nach PDF/UA (ISO 14289) – tagged PDF, Lesereihenfolge, Sprachauszeichnung, Alternativtexte,
  • für mobile Anwendungen die Anforderungen von Kapitel 11 EN 301 549, inklusive plattformspezifischer APIs (iOS UIAccessibility, Android Accessibility Framework).

Anforderungen an mobile Apps

Native Apps und hybride Apps müssen zusätzlich die plattformspezifischen Accessibility-APIs korrekt verwenden:

  • iOS: VoiceOver, Dynamic Type, Switch Control, Reduce Motion. Alle UI-Elemente erhalten accessibilityLabel, accessibilityHint und korrekte accessibilityTraits.
  • Android: TalkBack, Switch Access, Voice Access. contentDescription, semantische Rollen, importantForAccessibility sauber setzen.
  • Hybrid (Flutter, React Native): Semantics-Widgets bzw. accessibilityRole und accessibilityState konsequent nutzen.

Anforderungen an Dokumente (PDF/UA)

PDF-Dokumente fallen unter Kapitel 10 der EN 301 549 und müssen die Norm PDF/UA (ISO 14289) erfüllen:

  • Tagged PDF mit korrekter logischer Lesereihenfolge,
  • Dokumentsprache und Sprachwechsel ausgezeichnet,
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken, Tabellen mit Kopfzeilen,
  • Lesezeichen und Dokumenttitel gepflegt,
  • keine reinen Scan-PDFs ohne Texterkennung,
  • Formularfelder programmatisch beschriftet.

Prüfverfahren in der Praxis

In Deutschland hat sich das BIK BITV-Test-Verfahren etabliert. Es kombiniert 98 Prüfschritte mit teils manueller Bewertung durch geschulte Tester, häufig unter Mitwirkung blinder oder sehbehinderter Personen. Eine vollständige Prüfung dauert für einen mittelgroßen Webauftritt etwa 5–8 Werktage und ist die Grundlage für die Aussage „BITV-konform".

Bewährtes Vorgehen in vier Stufen:

  1. Automatischer Vortest mit axe-core, Lighthouse oder WAVE – deckt ca. 30 % der Kriterien ab.
  2. Manueller Expertencheck – Tastaturbedienung, Screenreader-Test (NVDA, JAWS, VoiceOver), Kontrast, Zoom, Reflow.
  3. Nutzertest mit Betroffenen – Personen mit unterschiedlichen Behinderungen prüfen reale Aufgaben.
  4. BIK-Test oder gleichwertiges Verfahren als formale Konformitätsaussage.

Häufige Fragen zu den Anforderungen

Welche technische Norm gilt für die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 verweist in Anlage 1 auf die europäische Norm EN 301 549 „Accessibility requirements for ICT products and services" in der jeweils geltenden harmonisierten Fassung (aktuell V3.2.1 von 2021-03). Diese Norm integriert die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA und ergänzt sie um Anforderungen für Hardware, Software, Dokumente und mobile Apps.

Gilt WCAG 2.1 oder WCAG 2.2?

Formal verbindlich ist in Deutschland aktuell WCAG 2.1 Level AA, weil die EN 301 549 V3.2.1 noch auf dieser Version basiert. Die WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 W3C-Empfehlung; eine Aktualisierung der EN 301 549 und der BITV in Richtung WCAG 2.2 wird 2026 erwartet. Wer schon jetzt WCAG 2.2 berücksichtigt (z. B. Fokus-Sichtbarkeit, Mindestgröße von Touch-Zielen, konsistente Hilfe), ist zukunftssicher aufgestellt.

Wie viele Erfolgskriterien muss ich erfüllen?

WCAG 2.1 Level A umfasst 30 Erfolgskriterien, Level AA weitere 20 – insgesamt 50 Erfolgskriterien, die die BITV 2.0 verbindlich macht. Hinzu kommen die nicht-WCAG-Anforderungen der EN 301 549 (z. B. Kapitel 5 für Hardware, Kapitel 11 für Software/Apps, Kapitel 12 für Dokumentation).

Wie wird BITV-Konformität geprüft?

In Deutschland hat sich der BIK BITV-Test als Standard etabliert. Er umfasst 98 Prüfschritte mit teils manueller Bewertung durch geschulte Tester, häufig unter Mitwirkung blinder oder sehbehinderter Personen. Eine vollständige Prüfung dauert für einen mittelgroßen Webauftritt etwa 5–8 Werktage und ist Grundlage für die Aussage „BITV-konform". Automatische Tools wie axe, WAVE oder Lighthouse decken ca. 30 % der Kriterien ab und ersetzen keine manuelle Prüfung.

Was sind die häufigsten BITV-Mängel?

Die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) nennt regelmäßig: fehlende oder unpassende Alternativtexte, unzureichende Kontraste, fehlende Tastaturbedienbarkeit, nicht beschriftete Formularfelder, fehlende oder unvollständige Erklärung zur Barrierefreiheit, fehlende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (§4 BITV) sowie unzugängliche PDF-Dokumente.

Was kostet die Umsetzung der BITV?

Die Kosten hängen stark vom Ausgangszustand ab. Eine BITV-konforme Neuentwicklung verursacht typischerweise 5–15 % Mehraufwand gegenüber einem Standard-Projekt. Nachträgliche Sanierung eines komplexen Bestandsportals kann 20–50 % der Ursprungskosten erreichen. Eine BIK-Prüfung kostet je nach Umfang 4.000–12.000 €. Frühe Berücksichtigung im Design und in der Komponenten-Bibliothek senkt die Folgekosten erheblich.

Nächste Schritte

Starten Sie mit dem Selbstcheck, um Ihren Pflichtstatus zu klären, nutzen Sie die BITV-Checkliste für die Eigenprüfung, prüfen Sie den Anwendungsbereich und finden Sie spezialisierte Dienstleister im Agenturverzeichnis.