Direkter Vergleich
BITV 2.0 vs. BFSG – welches Gesetz gilt für wen?
Seit dem 28. Juni 2025 existieren in Deutschland zwei zentrale Gesetzeswerke zur digitalen Barrierefreiheit: die BITV 2.0 für die öffentliche Hand und das BFSG für die Privatwirtschaft. Beide stützen sich technisch auf die EN 301 549 und damit auf die WCAG 2.1 AA – unterscheiden sich aber grundlegend in Geltungsbereich, Sanktionsregime und Aufsicht.
Die Gegenüberstellung in einer Tabelle
| Kriterium | BITV 2.0 | BFSG |
|---|---|---|
| Adressaten | Öffentliche Stellen des Bundes (mittelbar Länder/Kommunen) | Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeure, Händler, Dienstleister |
| Rechtsgrundlage | §12d BGG, Verordnung 2011/2019 | Bundesgesetz vom 16.07.2021 |
| EU-Quelle | RL (EU) 2016/2102 (Web-Richtlinie) | RL (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) |
| Geltung ab | 22.09.2018 (Websites) / 23.06.2021 (Apps) | 28. Juni 2025 |
| Technischer Standard | EN 301 549 / WCAG 2.1 AA | EN 301 549 / WCAG 2.1 AA |
| Leichte Sprache / DGS | Pflicht auf Startseite (§4) | Keine generelle Pflicht – nur Verständlichkeit |
| Erklärung zur Barrierefreiheit | Pflicht, jährlich aktualisiert (§7) | Pflicht für Dienstleistungen (§14 BFSG) |
| Aufsicht | BFIT-Bund (Überwachungsstelle) | Marktüberwachungsbehörden der Länder |
| Sanktionen | Aufsichtsverfahren, Schlichtung (§16 BGG) | Bußgeld bis 100.000 € pro Verstoß |
| Ausnahme Kleinstunternehmen | Nicht anwendbar | Ja: <10 MA und <2 Mio € Umsatz (nur Dienstleistungen) |
Welches Gesetz gilt für mich?
Sie sind eine Behörde des Bundes → BITV 2.0 gilt direkt. Das BFSG ändert daran nichts.
Sie sind eine Landes- oder Kommunalbehörde → es gilt die jeweilige Landesverordnung zur Umsetzung der EU-Web-Richtlinie. Diese ist inhaltlich nahezu deckungsgleich mit der BITV 2.0.
Sie sind ein privates Unternehmen mit B2C-Angebot → prüfen Sie, ob Sie unter §1 BFSG fallen (Online-Shops, Banking, E-Books, Personenbeförderung, Telekommunikation, Computerhardware, Selbstbedienungsterminals). Wenn ja: BFSG gilt ab 28.06.2025. Eine erste Einschätzung erhalten Sie im Selbstcheck.
Sie sind ein reines B2B-Unternehmen → das BFSG gilt nicht. Vertragsfreiheit. (Achtung: Wenn Sie auch nur einen Endverbraucher beliefern, kann die Pflicht wieder greifen.)
Gemeinsamkeiten: Was beide Gesetze fordern
- Konformität mit WCAG 2.1 auf Stufe AA (über EN 301 549)
- Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit
- Tastaturbedienbarkeit, Kontrastverhältnisse, Alternativtexte
- Veröffentlichungspflicht einer Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback-Mechanismus für Nutzerinnen und Nutzer
Unterschiede im Detail
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Nur die BITV 2.0 (§4) verlangt Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache auf der Startseite. Das BFSG kennt diese Pflicht nicht – verlangt aber „Verständlichkeit" als Querschnittsanforderung.
Sanktionen
Das BFSG schafft erstmals ein echtes Bußgeldregime für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße aktiv ahnden – bei der BITV 2.0 gab es bisher nur Aufsichtsverfahren und Schlichtung.
Geltungstiefe
Die BITV 2.0 erfasst alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen – auch das interne Verwaltungsportal. Das BFSG ist enger zugeschnitten: Es gilt nur für die in §1 Abs. 2 BFSG abschließend aufgezählten Produkt- und Dienstleistungsgruppen.